Sicher handeln, wenn es drauf ankommt.
Erste-Hilfe Kurse bei der DLRG Ortsgruppe Grimmen e.V.
Ein Notfall passiert nicht geplant. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein.
In unseren Erste Hilfe Kursen lernst du, wie du in kritischen Situationen ruhig bleibst und richtig hilfst.
Für wen ist der Kurs?
Für alle.
Du brauchst keine Mitgliedschaft und keine Vorkenntnisse.
Ob Führerschein, Beruf, Verein, Familie oder einfach fürs gute Gefühl: Erste Hilfe kann jeder lernen.
Das erwartet dich:
Du bekommst eine praxisnahe Ausbildung mit vielen Übungen, verständlich erklärt und direkt anwendbar.
Du lernst unter anderem:
Notruf und richtiges Vorgehen am Unfallort
Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
Herz Lungen Wiederbelebung
Umgang mit AED
Wundversorgung und starke Blutungen
Schock, Verbrennungen, Knochenverletzungen
Notfälle im Alltag und im Betrieb
Ort und Zeiten:
Unsere Kurse finden in der Regel statt:
08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
DLRG Ortsgruppe Grimmen
Erich Weinert Straße 23a, 18507 Grimmen
Die aktuellen Termine findest du im Terminkalender auf unserer Homepage.
Teilnahmebeitrag:
50 Euro pro Person
Für Mitglieder der DLRG Grimmen sind die Kurse im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Auch für Betriebe und Unternehmen!
Wir führen Erste Hilfe Ausbildungen auch für Firmen durch, anerkannt nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Ab 10 Teilnehmenden kommen wir auf Wunsch auch direkt zu Ihnen und führen eine InHouse-Schulung durch.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist einfach und verbindlich möglich:
über das Anmeldeformular oder per Mail an EH@grimmen.dlrg.de

Vorgaben der Berufsgenossenschaften
Erste Hilfe Aus- und Fortbildung für Betriebe
In jedem Betrieb kann es jederzeit zu einem Unfall oder medizinischen Notfall kommen. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, ausreichend betriebliche Ersthelfer vorzuhalten.
Die Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Die Anzahl richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten und der Betriebsart:
2 bis 20 anwesende Beschäftigte
Mindestens 1 Ersthelfer
Mehr als 20 anwesende Beschäftigte
Mindestens 5 Prozent in Verwaltungs und Handelsbetrieben
Mindestens 10 Prozent in sonstigen Betrieben
Wer darf Ersthelfer sein?
Betriebliche Ersthelfer müssen durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle aus und fortgebildet werden. Die Ausbildung ist praxisnah und auf typische Notfälle im Arbeitsalltag ausgelegt.
Welche Kosten entstehen?
Bei Kursen für Betriebe und Unternehmen rechnen wir die Lehrgangsgebühren in der Regel direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger ab.
Für das Unternehmen entstehen dadurch üblicherweise keine Kursgebühren.
Durchführung bei Ihnen vor Ort
Ab einer passenden Gruppengröße führen wir die Erste Hilfe Ausbildung auf Wunsch auch direkt in Ihrem Betrieb durch. So können Sie Ihre Mitarbeitenden effizient und ohne lange Wege ausbilden lassen.
Kontakt und Anmeldung
Gern beraten wir Sie zur passenden Kursform, Terminplanung und Abrechnung über den Unfallversicherungsträger.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.





